Nutzwertgutachten_Parifizierung
Die Nutzwertberechnung bestimmt das Verhältnis der Eigentumsanteile der einzelnen Miteigentümerinnen/Miteigentümer einer Liegenschaft untereinander und legt einen Berechnungsschlüssel fest, um z.B. den Instandhaltungs- bzw. Betriebskostenanteil der einzelnen Eigentümerinnen/Eigentümer zu ermitteln. Sie erfolgt durch für den Hochbau zuständige Ziviltechnikerinnen/Ziviltechniker oder durch Sachverständige für das Hochbau- oder Immobilienwesen.
Die festgestellten Nutzwerte bilden die Basis für die Begründung von Wohnungseigentum. Der Wohnungseigentumsvertrag wird von einem Notar oder Rechtsanwalt erstellt. Sofern alle Wohnungseigentümer diesem Vertrag zustimmen, kann das Wohnungseigentum im Grundbuch eingetragen werden.
Wohnungseigentumstaugliche Objekte sind die einzelnen, baulich getrennte Teile einer Liegenschaft, an denen Wohnungseigentum begründet werden kann, also Wohnungen aber auch Büros und Geschäftsflächen, Lager, KFZ-Stellplätze und Garagen.
Die Grundlage für die Berechnung des Nutzwertes ist die Nutzfläche. Die Nutzfläche ist die gesamte Bodenfläche einer Wohnung oder einer sonstigen Räumlichkeit abzüglich der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen, Türöffnungen, Treppen, offenen Balkone, Terrassen sowie Keller- und Dachbodenräume, soweit sie ihrer Ausstattung nach nicht für Wohn- oder Geschäftszwecke geeignet sind. Umstände, die den Wert einer konkreten Wohnung im Vergleich zu anderen Objekten im selben Haus nennenswert erhöhen oder auch vermindern, werden durch Zu- oder Abschläge zur Nutzfläche berücksichtigt.
Das Nutzwertgutachten wird auf Basis der behördlich genehmigten Pläne und Bescheide erstellt. Sollten keine Unterlagen vorhanden sein, ist eine Vermessung der Liegenschaft sowie Herstellung eines behördlichen Konsens notwendig.
Eine Neufestsetzung der Nutzwerte (Nachparifizierung) ist erforderlich, wenn zumindest ein Wohnungseigentumsobjekt der Liegenschaft um mehr als 3% verändert wird, z.B.: Zu- und Umbauten.
Die Kosten für die Erstellung eines Nutzwertgutachtens hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. Größe der Liegenschaft, Alter des Objektes, vorhandene Unterlagen.
Wir erstellen Ihnen gerne ein kostenloses und unverbindliches Angebot für Ihre Liegenschaft.
